Für mehr Lärmschutz an Schienenwegen eingesetzt
Petitionsausschuss/Petitionsausschuss -
19.01.2005
Berlin: (hib/MIK) Für mehr
Lärmschutz an Schienenwegen hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einvernehmlich,
die zu Grunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur
Berücksichtigung" zu überweisen. Mit ihrer Eingabe
beschweren sich die Petenten über den ihrer Meinung nach
unzureichenden Umfang von aktiven Lärmschutzmaßnahmen an
der Bahnstrecke Hannover - Bremen in der Ortsdurchfahrt
Verden-Dauelsen. Zwar sei die Ortsdurchfahrt als Härtefall in
das Sonderprogramm der Bundesregierung "Lärmschutz an
bestehenden Schienenwegen" aufgenommen worden, jedoch erhielt
entgegen der Planungen der Bahn, die den betroffenen Anwohnern bei
einer Bürgerversammlung vorgestellt worden waren, ein
Teilabschnitt von 350 Metern Länge keine Lärmschutzwand.
Hier bestehe nach Fertigstellung der Bauarbeiten nunmehr eine
einseitige Unterbrechung der ansonsten durchgehenden Wände.
Die Petenten sind der Auffassung, dass diese Lücke geschlossen
werden muss. Gerade in diesem Teil seien die Anwohner besonders von
Bahnlärm betroffen. Lediglich passiver Lärmschutz
für einige wenige Gebäude seien nicht akzeptabel. Sie
verweisen darauf, dass sie auf die öffentlich vorgestellten
Plan der Bahn vertraut hätten, der auch dort eine
Lärmschutzwand vorsah. In der vom Petitionsausschuss
eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen wird dargelegt, dass es sich bei der
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes um eine freiwillige
Leistung handele, auf die keinerlei Rechtsanspruch bestehe. Weiter
führt das Ministerium aus, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
jeweils eine Nutzen-Kosten-Prüfung durchführe, um eine
sparsame Verwendung der Mittel zu gewährleisten.
Entscheidendes Kriterium sei dabei das Maß und der Umfang der
Überschreitung der für die Lärmsanierung geltenden
Grenzwerte von 70 dbA am Tag und 60 dbA in der Nacht. Die
entsprechenden Untersuchungen hätten ergeben, dass in dem
Teilabschnitt nur sechs Wohnhäuser von
Grenzwertüberschreitungen betroffen seien. Angesichts der
geringen Anzahl Betroffener und den "erheblichen" Kosten für
den Bau einer Lärmschutzwand im Vergleich zum Einbau von
Schallschutzfenstern in den betroffenen Gebäuden sei hier die
Finanzierung einer Lärmschutzwand mit Bundesmitteln nicht mehr
möglich. Da die Petenten von einer weitaus höheren Anzahl
von Betroffenen ausgehen, führte der Petitionsausschuss einen
Ortstermin durch. Dabei konnte sich der Ausschuss von einer
erheblichen Lärmbelästigung überzeugen. Bei diesem
Gespräch mit den Petenten stellte sich heraus, dass diese
offenbar bei der Vorstellung der Planungen nicht deutlich genug auf
den Finanzierungsvorbehalt und die damit verbundene Prüfung
durch den EBA hingewiesen wurden. Deshalb setzt sich der
Petitionsausschuss nachhaltig für den Bau der
Lärmschutzwand ein. Es handele sich um eine stark befahre
Bahnstrecke und die Lärmbelästigung sei sehr hoch. Eine
Lärmschutzwand in diesem Bereich würde auch einem
dahinter und höher gelegenen Wohngebiet mit rund 150
Einwohnern zu Gute kommen. Vor allem aber war der Ausschuss der
Überzeugung, dass das Vertrauen der Bürger in die
Umsetzung der vorgestellten Pläne nicht enttäuscht werden
dürfe.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf