Regierung will Berufsförderungsrecht bei den
Streitkräften vereinfachen
Verteidigung/Gesetzentwurf - 19.01.2005
Berlin: (hib/BOB) Einen Gesetzentwurf (
15/4639) zur Vereinfachung und
Vereinheitlichung des Berufsförderungsrechts hat die
Bundesregierung vorgelegt. Wie sie außerdem erklärt, sei
es notwendig, die rechtliche Grundlage für neu hinzukommende
Dienstleistungen der Berufsförderungsdienste der Bundeswehr zu
schaffen, die aus der verstärkten Kooperation mit Unternehmen
der Wirtschaft und den Industrie- und Handelskammern sowie
Handwerkskammern resultieren. Ferner soll eine Beratungsnorm in das
Gesetz aufgenommen werden. Hiermit solle die Berufsberatung als
objektiv-rechtliche Verpflichtung des Dienstherrn gesetzlich
verankert werden. Der Bundesrat hat gefordert, dass geprüft
werden solle, inwieweit auf die vorgesehene Minderung der
Übergangsgelder um 15 Prozent bei der Erzielung von Einkommen
außerhalb des öffentlichen Dienstes verzichtet wird. Die
Bundesregierung führt dazu aus, mit dieser Regelung werde
einer vom Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages und von
Bundesrechnungshof erhobenen Forderung entsprochen, dass neben im
öffentlichen Dienst erzieltem Einkommen weitere
Einkommensarten auf die Übergangsgelder anzurechnen seien. Die
Regierung erwartet - nicht zuletzt durch die vorgesehene
Kürzung der Übergangsgelder - Einsparungen in Höhe
von etwa 8,6 Millionen Euro jährlich.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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