Beabsichtigte Neuregelungen zur Aufnahme jüdischer
Zuwanderer erläutert
Innenausschuss/Innenausschuss - 19.01.2005
Berlin: (hib/WOL) In einem
Sachstandsbericht hat die Bundesregierung die Neuregelungen
für die Aufnahme jüdischer Zuwanderer in Deutschland
gegenüber den Innenausschussmitgliedern am Mittwochvormittag
erläutert. Danach soll auch in Abstimmung mit dem Zentralrat
der Juden die Integrationsfähigkeit der Antragsteller
stärker im Mittelpunkt stehen. Bei der letzten
Innenministerkonferenz der Länder und des Bundes im Dezember
2004 sei angesprochen worden, dass es keine dauerhafte
Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch geben
solle. Auch müsse das Erlernen oder die Beherrschung der
deutschen Sprache und die Aufnahme von Antragstellern in
jüdische Gemeinden stärker berücksichtigt werden.
2004 seien rund 11.000 Personen jüdischer Herkunft
zugewandert, von den Bundesländern gebe es für weitere
24.000 Antragsteller eine Zusage. Darüber hinaus hätten
26.000 Personen einen Antrag gestellt. Von Seiten der
Bundesregierung werde nun ein Vorschlag der Innenministerkonferenz
zum weiteren Vorgehen erwartet. Der Vertreter des Innenministeriums
machte deutlich, dass auch außerhalb der künftigen
Zuwanderungsgesetzgebung eine Aufenthaltserlaubnis für
bestimmte Gruppen möglich sein werde. Dafür sei eine neue
Anordnung erforderlich. Gleichzeitig wurde auf eine
Strukturveränderung hingewiesen. So gebe es mehr ältere
Antragsteller, von denen viele nicht mehr im Arbeitsalter seien.
Auch habe die Zahl der lediglich russisch sprechenden Juden
erheblich zugenommen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf