Öffentliche Anhörung zur Neuordnung des
Pfandbriefrechts
Finanzausschuss/Finanzausschuss - 24.01.2005
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Neuordnung des Pfandbriefrechts (
15/4321) steht im Mittelpunkt einer
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch,
dem 26. Januar. Geladen sind 22 Sachverständige, unter anderem
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Bankenverbände, die Deutsche Bundesbank sowie die DEPFA
Deutsche Pfandbriefbank AG. Die Regierung beabsichtigt mit dem
Gesetzentwurf allen Kreditinstituten die Ausgabe von Pfandbriefen
zu ermöglichen, wenn sie bestimmte gesetzliche
Qualitätsanforderungen erfüllen. Dazu soll das
Pfandbriefgeschäft als Bankgeschäft definiert werden,
dessen Betrieb eine Erlaubnis der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht voraussetzt. Die Anhörung
beginnt um 14 Uhr im Saal 3.101 des
Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis 16.30 Uhr
dauern.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf