Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
tritt dafür ein, die bei den statistischen Ämtern des
Bundes und der Länder vorhandenen Daten effizienter zu nutzen,
um so neue statistische Erhebungen zu vermeiden. Dazu hat sie einen
Entwurf zur Änderung des Statistikregistergesetzes und
sonstiger Statistikgesetze (
15/4696) vorgelegt. So soll erreicht werden,
dass auch nach der Änderung der Handwerksordnung nicht nur die
Handwerke nach der Anlage A (so genannte Vollhandwerke), sondern
auch die jetzt zulassungsfreien Handwerke in die Auswertung des
Statistikregisters einbezogen werden dürfen. Durch weitere
Gesetzesänderungen soll es den statistischen Ämtern
erlaubt werden, bei ihnen vorhandene Daten in größerem
Umfang und in einem weniger aufwändigen Verfahren zu
verwenden. Darüber hinaus soll eine Neuregelung den
Ämtern die Übermittlung von Einzelangaben an die
Kommunalstatistikstellen ermöglichen. Bei den Kommunen ist
nach Regierungsangaben wegen des Wegfalls früherer
Großzählungen ein Informationsdefizit entstanden, das
durch die Möglichkeit, ausgewählte Daten aus dem
Statistikregister zu erhalten, ausgeglichen werden soll. Der
Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zwei
Änderungsvorschläge gemacht. Unter anderem empfiehlt die
Länderkammer, eine neue Arbeitsteilung unter den statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder für die
Übermittlung von Einzelangaben einzuführen. Dadurch
ließen sich Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen und
die Qualität verbessern, heißt es. Die Bundesregierung
hat gegen diesen Vorschlag keine grundlegenden Bedenken
vorgebracht, in ihrer Gegenäußerung aber zu einer
Neuformulierung geraten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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