Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll
im In- und Ausland deutlich machen, dass das absolute Folterverbot
auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gilt. Dies
beschloss der Menschenrechtsausschuss am Mittwochnachmittag mit den
Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei
Enthaltung der CDU/CSU, indem er einen entsprechenden Antrag der
Koalitionsfraktionen (
15/4396) annahm. Einigkeit herrschte
darüber, dass die jüngsten Diskussionen über die
Legitimität von Folter nicht nachvollziehbar seien. Im Kampf
gegen den internationalen Terrorismus würden sicher geglaubte
Normen und Überzeugungen plötzlich in Frage gestellt und
verbotene Verhörmethoden zum legitimen Mittel der
Gefahrenabwehr erklärt. Die SPD betonte, die internationale
und auch die deutsche Diskussion habe die Besorgnis über
Folterzustände deutlich werden lassen. Die jüngst bekannt
gewordenen Vorfälle bei der britischen Armee in Irak
hätten dies noch einmal unterstrichen. Die
Bündnisgrünen erklärten, das Folterverbot habe
"absolut und ausnahmslos zu gelten". Die CDU/CSU machte deutlich,
sie teile die Auffassung der Koalition weitgehend. Allerdings sei
der Fall des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang
Daschner, dem Entführer eines Kindes bei der Vernehmung die
"Zufügung von Schmerzen" zu anzudrohen, um das Versteck des
Kindes zu erfahren und sein Leben zu retten, nicht nur zeitlich
überholt, weil das Urteil inzwischen vorliege. Die
Äußerungen im Koalitionsantrag seien auch nicht korrekt.
Die gesamte deutsche Rechtswissenschaft habe eindeutig die Folter
abgelehnt. Einen anderen Eindruck zu erwecken, sei falsch und werde
der Situation nicht gerecht. Ein Antrag der FDP (
15/3507), der sich für eine zügige
Zeichnung, Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur
Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen aussprach, wurde mit
den Stimmen der Koalition abgelehnt. Die CDU/CSU stimmte für
die Initiative. Das Zusatzprotokoll sieht vor, eine vorbeugende
Komponente des internationalen Schutzes vor Folter zu schaffen.
Bisher seien, so die Liberalen, in den internationalen
Menschenrechtskonventionen lediglich nachträgliche Verfahren
vorgesehen, die sich mit bereits zurückliegenden
Vorfällen oder Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen
befassen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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