Berlin: (hib/VOM) Die Deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hat frühzeitig die Chancen der Globalisierung genutzt. Diese Feststellung trifft die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5190) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5077). Die Exportquoten, also die Anteile des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz, betrügen nach Industrieangaben 40 Prozent für die Textilindustrie und 32 Prozent für die Bekleidungsindustrie. Diese Zahlen unterstrichen die Wettbewerbsfähigkeit der Branche auf den internationalen Märkten, so die Regierung.
Zur Entwicklung der Textil- und Bekleidungsimporte aus Asien teilt die Regierung mit, verlässliche Daten über die Veränderung der Handelsströme lägen ihr noch nicht vor. Sie habe mit den anderen EU-Staaten ein neues Einfuhrüberwachungssystem eingerichtet, mit dem die effektiven Einfuhren nach Herkunft, Warenart, Menge und Preis monatlich erfasst würden. Darüber hinaus sei eine Anmeldepflicht der beabsichtigten Einfuhren aus China eingerichtet worden. Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Quotenliberalisierung aufgrund des Auslaufens des Welttextilabkommens führt nach Auffassung der Regierung zu veränderten Importströmen. Daher sei mit einer Zunahme der Importe aus den Ländern zu rechnen, die bisher am meisten von den Beschränkungen betroffen gewesen seien, nämlich China, Indien und Pakistan. Die im Protokoll zum Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation enthaltene Schutzklausel soll dazu dienen, Verzerrungen des internationalen Textilhandels und eine Schädigung der Industrien der Einfuhrländer zu verhindern, heißt es weiter. Mit ihrer Hilfe könne der zu erwartende Zuwachs des Handelsanteils Chinas begrenzt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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