Berlin: (hib/BES) Über detaillierte Angaben zum Stand der Umsetzung der integrierten Versorgung von Patienten und Patientinnen verfügt die Bundesregierung nicht. Dies geht aus ihrer Antwort ( 15/5182) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5057) hervor. Die Beantwortung der Fragen etwa nach der Anzahl der Anträge und der Vertragsabschlüsse zur integrierten Versorgung oder nach der Übersicht über eingegangene und abgelehnte Anträge sowie nach Motivationsgründen der Krankenkassen zum Abschluss von Verträgen setze detaillierte und umfassende Erhebungen voraus. Die oft gestellte Zusatzfrage der Union nach der entsprechenden Bewertung setze darüber hinaus eine vollständige und lückenlose Einsicht in Verfahren, Motive und Inhalte des Entscheidungsprozesses voraus. Diese Informationen lägen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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