Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Teledienstegesetzes ( 15/4835) steht zusammen mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion, Spam effektiv zu bekämpfen ( 15/2655), am Montag, 18. April, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit. Zu dem geplanten so genannten Anti-Spam-Gesetz äußern sich zehn Sachverständige, darunter der Bundesverband der Verbraucherzentralen, AOL Deutschland und T-Online International, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie geladene Rechtsanwälte. Mit dem Entwurf beabsichtigen die Fraktionen, die Versender großer Mengen elektronischer Post zu Marketing-Zwecken (Spam-Mails) abzuschrecken. Unter anderem soll erreicht werden, dass der kommerzielle Charakter einer Nachricht weder verschleiert noch verheimlicht werden darf. Verstöße sollen mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Die Anhörung beginnt um 13 Uhr im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis 15 Uhr dauern.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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