Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen
und hat dazu einen Entwurf zur Änderung des
Energieeinsparungsgesetzes (
15/5226) vorgelegt. Dadurch soll sie unter
anderem ermächtigt werden, die Inhalte und die Verwendung von
Energieausweisen vorzugeben und zu bestimmen, welche Angaben und
Kennwerte über die Energieeffizienz eines Gebäudes oder
einer Anlage darzustellen sind. Die Regierung verweist darauf, dass
weite Bereiche, die von der EU-Gebäuderichtlinie erfasst sind,
von der Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2001 bereits
abgedeckt sind. Allerdings könnten auf der Basis des jetzigen
Energieeinsparungsgesetzes nicht alle Regelungsgegenstände der
Richtlinie umgesetzt werden. Es fehlten Ermächtigungen, um den
Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von bereits
bestehenden Gebäuden einzuführen und die Anforderungen an
die energieeffiziente Ausgestaltung von Klimaanlagen und
Beleuchtungen erstellen zu können. Ferner betont die
Regierung, mit dem Entwurf beschränke sie sich auf die
unbedingt erforderlichen Änderungen des
Energieeinsparungsgesetzes, damit die Richtlinie fristgerecht,
nämlich bis spätestens 4. Januar 2006, in deutsches Recht
umgesetzt werden kann. Betroffen sei vor allem das Recht der Bau-
und Wohnungswirtschaft. Die Gebäuderichtlinie verpflichte die
EU-Staaten, differenzierte Anforderungen sowohl an neuen als auch
an bestehenden Gebäuden einzuführen. Dabei hätten
die Mitgliedstaaten einen teilweise erheblichen Spielraum, wie sie
die Vorgaben umsetzen. Was die Gesamtenergieeffizienz eines
Gebäudes angeht, so sollen die Mitgliedstaaten bei
größeren Gebäuden gewährleisten, dass die
"technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit
alternativer Systeme" der dezentralen Energieversorgung auf der
Grundlage von erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung,
Fern-/Blockheizung oder Fern-/Blockkühlung sowie von
Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen vor Baubeginn
berücksichtigt wird. Die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz
erfasse die energetisch relevanten Elemente des Gebäudes, die
Ausgestaltung der Gebäudehülle und die Anlagentechnik
einschließlich weiterer Faktoren, die auf den
Energieverbrauch des Gebäudes Einfluss haben. Die
Bußgelder sollen zudem an die "allgemeine
Kaufkraftentwicklung angepasst" werden. Angesichts des im
Gebäudesektor eingesetzten Kapitals sei eine "deutlich
über dem gesetzlichen Mindestrahmen" liegende Androhung
erforderlich, heißt es.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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