Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung will
die gesundheitliche Prävention stärken. Hierzu hat sie
einen Gesetzentwurf vorgelegt (
15/5214), der gleichlautend mit einer Vorlage
der Koalitionsfraktionen (
15/4833) ist. Die Prävention und
Gesundheitsförderung als ein viertes Standbein neben der
Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege zu etablieren sei
angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in den sozialen
Sicherungssystemen notwendig geworden, heißt es zur
Begründung. Der Bundesrat stimmt in seiner Stellungnahme zum
Regierungsentwurf zwar mit den Zielen des geplanten Gesetzes
überein. Auch die Ländervertretung habe bereits mehrfach
eine gesetzliche Regelung gefordert, heißt es. Dennoch
kritisiert der Bundesrat die Vorlage. Diese weise
Überregulierungen auf, die nicht mit dem Ziel des
Bürokratieabbaus übereinstimmten. Konkret nimmt die
Länderkammer die geplante Stiftung Prävention und
Gesundheitsförderung ins Visier. Die Errichtung dieser
Stiftung stehe im Gegensatz zu den Forderungen der Länder,
einfache und transparente Organisationsstrukturen zu schaffen und
den bürokratischen Aufwand zu verringern. Laut Entwurf soll
die Stiftung in Zusammenarbeit mit einem "breiten, die Gesellschaft
in ihrer Gesamtheit widerspiegelnden Gremium von Fachleuten"
zunächst Präventionsziele und Teilziele erarbeiten. Auf
dieser Grundlage solle dann die Auswahl der geeigneten
Maßnahmen erfolgen. Zusätzlich werde die
Qualitätssicherung der Prävention ausgebaut. Die Kosten
der Gesundheitsberichterstattung für den Bund schätzt die
Regierung auf etwa 600.000 Euro 2006 und ab 2007 auf 1,2 Millionen
Euro jährlich. Diese Mehrausgaben würden durch
Umschichtungen im Haushalt des Gesundheitsministeriums finanziert.
Für die Länder ließen sich die Ausgaben nicht
abschätzen, heißt es weiter im Entwurf.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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