Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung will nicht ausschließen, dass nach der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen verschiedene Ausweichstrecken vom Güterlastverkehr mit Blick auf ihren wirtschaftlichen Vorteil "ausprobiert" werden. In ihrer Antwort ( 15/5209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/5151) erklärt sie, dass ihr zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch keine Erkenntnisse über dauerhafte Verkehrsverlagerungen vorlägen. Den Angaben zufolge führen das Bundesverkehrsministerium, die Bundesanstalt für Straßenwesen und vier Bundesländer zurzeit zwei Untersuchungen durch, bei denen zum einen Daten einer automatischen Dauerzählstelle im Bundesfernstraßennetz ausgewertet werden; die andere Untersuchung basiert auf Modellrechnungen. Da die Verkehrsdaten nach Einführung der Maut erst nach einer Eingewöhnungsphase im "eingeschwungenen Zustand" aussagekräftig seien, rechnet sie nicht vor Herbst 2005 mit entsprechenden Ergebnissen. Gefragt, in welchem Umfang mögliche Verkehrsverlagerungen auf Bundesstraßen prognostiziert worden waren, verweist sie auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2001 im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Nach dieser wurde die Verlagerung von Schwerverkehr von der Autobahn in das nachgelagerte Straßennetz als gering eingeschätzt. Die Studie ging von einer Mauterhebung auf Autobahnen von 25 bis 35 Pfennigen pro Kilometer aus, was für das nachgeordnete Streckennetz ein Mehr an Verkehr von zwei bis vier Prozent bedeuten würde. Nach Ansicht der Bundesregierung überwiegen allerdings bei einer Mauterhebung dennoch die wirtschaftlichen Vorteile der Autobahnbenutzung, so sei im nachgelagerten Straßennetz vor allem mit dichtem innerörtlichen Verkehr und daraus folgenden hohen Zeitverlusten zu rechnen. Auch eine Verkehrsverlagerung aufgrund technischer Mängel des Einbuchungsgerätes schloss die Bundesregierung aus.
Zu den Handlungsoptionen der Bundesländer, einer solchen Verkehrsverlagerung entgegenzusteuern, zählt die Regierung etwa Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lkw-Verkehr, Nachtfahrverbote und die Umleitung des Schwerlastverkehrs auf geeignete Ausweichstrecken. Dies sei bereits im Rahmen der geltenden Straßenverkehrsordnung möglich, wenn die Wohnbevölkerung etwa durch mehr Lärm oder Abgase gestört wird. Aktiv werden auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung könnten ausschließlich die nach Landesrecht zuständigen Verkehrsbehörden nach einem Abwägungsprozess. Demgegenüber hat der Bund nur nach Anhörung der EU-Kommission und mit Zustimmung des Bundesrates die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen auszudehnen, wenn dies aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt sei. Eine Ausdehnung der Mautpflicht auch auf bestimmte Teilabschnitte von Bundesstraßen sei auf Grundlage der zurzeit bestehenden Verträge zwischen Toll Collect und dem Bundesverkehrsministerium möglich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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