Berlin: (hib/VOM) Nach Angaben der
Bundesagentur für Arbeit (BA) haben im März rund 3,3
Millionen "Bedarfsgemeinschaften" mit etwa 4,5 Millionen
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeitslosengeld II
erhalten. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (
15/5235) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/5179). Die Regierung kündigt an, sie
werde noch in diesem Monat mit den Ländern und den kommunalen
Spitzenverbänden eine aktualisierte Be- und
Entlastungsrechnung für die Kommunen erörtern. Auf deren
Grundlage soll die Höhe der Beteiligung des Bundes an den
Unterkunftskosten der Arbeitslosengeldempfänger
abgeschätzt werden. In einer Diskussion mit dem
Haushaltsausschuss des Bundestages will sich die Regierung auch zu
Mehrkosten für den Bund aufgrund der Grundsicherung für
Arbeitssuchende äußern. Aus heutiger Sicht stehe einem
Mehrbedarf des Bundes bei den Ausgaben für das
Arbeitslosengeld II ein möglicher Minderbedarf bei der
Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft gegenüber.
Die Regierung geht aber nach eigener Aussage davon aus, dass die
Kommunen wie politisch zugesagt und gesetzlich fixiert um 2,5
Milliarden Euro entlastet werden. Dies werde durch die Beteiligung
des Bundes an den Leistungen für Unterkunft sichergestellt,
die von den Kommunen getragen werden müssen. Zwei
Entwicklungen beeinflusse nach Regierungsangaben vor allem die Be-
und Entlastungen der Kommunen und damit auch die Höhe der
Bundesbeteiligung. Zum einen liege die Zahl der
Leistungsempfänger über den ursprünglichen
Erwartungen. Dabei sei sowohl die Zahl der ehemaligen
Arbeitslosenhilfebezieher als auch der Sozialhilfebezieher
gestiegen. Dies erhöhe einerseits die Belastungen der Kommunen
bei den Leistungen für Unterkunft, während die Kommunen
andererseits in höherem Maße bei den Ausgaben für
ehemalige Sozialhilfebezieher entlastet werden. Zum anderen seien
die Wohnkosten je Bedarfsgemeinschaft deutlich niedriger als
ursprünglich angenommen. Dies bewirke, dass die Kommunen trotz
einer höheren Zahl von Leistungsempfängern geringere
Gesamtausgaben für die Unterkunftsleistungen haben. Auf
Grundlage der Berechnungen ergebe sich, dass jährlich eine
deutlich geringere Bundesbeteiligung als von derzeit 29,1 Prozent
ausreichend sei, um die zugesagten Entlastungen der Kommunen um 2,5
Milliarden Euro jährlich zu garantieren. Würde die
Bundesbeteiligung bei 29,1 Prozent bleiben, würden die
Kommunen um "deutlich mehr als 2,5 Milliarden Euro" entlastet, so
die Regierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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