Berlin: (hib/MIK) Das unerlaubte Besprühen oder Bemalen von fremdem Eigentum (Graffiti) soll als Sachbeschädigung bestraft werden. Dafür hat sich am Mittwochmorgen der Petitionsausschuss eingesetzt und die entsprechende Eingabe mit der Mehrheit der Koalitionsabgeordneten an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben, damit sie in entsprechende Überlegungen mit einbezogen werden können. Die Opposition hatte sich dafür eingesetzt, die Petition der Regierung "zur Berücksichtigung" zu überweisen. In der Petition heißt es, Graffiti-Schmierereien an öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Gewerbe- und Wohngebieten hätten "in starkem Maße" zugenommen. Die Reinigung verschmierter Teilflächen sei für die öffentliche Hand, Unternehmen und Privatleute mit hohen Kosten verbunden. Der Wert von Wohnungen und Häusern sei dadurch erheblich gemindert.
Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass Graffitis in der Regel nach den geltenden Sachbeschädigungsdelikten abgeurteilt werden können. In ständiger Rechtsprechung werde eine Sachbeschädigung dann angenommen, wenn eine Substanzverletzung gegeben sei. Deshalb müsse aber in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, ob eine Substanzverletzung vorliegt. Dies sei mit erheblichen Kosten verbunden. In der gerichtlichen Praxis werde jedoch auch die Auffassung vertreten, dass schon eine den Gestaltungswillen des Eigentümers beeinträchtigende, nicht unerhebliche Veränderung der äußeren Erscheinung und Form als Sachbeschädigung zu werten sei. Ein Hauptproblem bei der Graffiti-Bekämpfung sei jedoch, die Täter zu ermitteln, so der Ausschuss weiter. Viele Sprayer könnten nicht ermittelt werden, wodurch ein "erhebliches" Vollzugsdefizit bei der Strafverfolgung bestehe. Um dieses Problem zu lösen, sollten neben möglichen gesetzlichen Änderungen die Präventionsstrategien verstärkt werden. Die Bundesregierung prüft laut Ausschuss zurzeit die Notwendigkeit einer Änderung des Strafgesetzbuchs. Dazu liegen auch mehrere Gesetzentwürfe der Fraktionen vor, die am kommenden Freitag im Bundestag beraten werden sollen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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