SPD und Bündnisgrüne legen Entwurf zur Neuregelung
der DDR-Renten vor
Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf -
21.04.2005
Berlin: (hib/BES) Die Rentenanwartschaften
aus der DDR-Zeit sollen neu geregelt werden. Einen Gesetzentwurf
hierzu haben die Regierungsfraktionen vorgelegt (
15/5314). Hintergrund der Gesetzesinitiative
ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2004, das
die Kürzung von DDR-Renten für verfassungswidrig
erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis Juli 2005
eine Neuregelung zu schaffen. Das Gericht kritisierte vor allem die
Kürzungsmechanismen, die auf einer Zuordnung zu bestimmten
Zusatz- und Sonderversorgungssystemen nach "Staats- und
Systemnähe" beruhten. Davon betroffen sind insbesondere
bestimmte Berufsgruppen in leitenden Funktionen der ehemaligen DDR.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll die bisher geltende
Entgeltbegrenzung auf die Zeiten beschränkt werden, in denen
insbesondere solche Funktionen im Parteiapparat der SED, in der
Regierung oder im Staatsapparat ausgeübt wurden, die eine
Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für
Staatssicherheit sowie dem Amt für Nationale Sicherheit
umfassten. Auch die Zeiten in Funktionen auf den höchsten
Ebenen des so genannten Kadernomenklatursystems der DDR sollen laut
Entwurf von der Begrenzung des bei der Rentenberechnung
berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betroffen
werden, da die Bezieher "einkommens- und versorgungsseitig" Teil
eines Gesamtkonzepts der Selbstprivilegierung innerhalb des Staates
gewesen seien.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf