Berlin: (hib/SAS) Wie die Bundesregierung sich bei den Beitrittsverhandlungen mit den neuen EU-Mitgliedstaaten für faire Wettbewerbsbedingungen für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe eingesetzt hat, möchte die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/5292) wissen. Konkret interessiert sich die Fraktion für die Regierungsposition zur Frage der Übergangsvorschriften für Kabotageverkehre in den neuen Mitgliedsstaaten, darunter sind nationale Verkehre zu verstehen. Bei der EU-Erweiterung sei die Dienstleistungsfreiheit im Verkehr für den Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs zu den Bedingungen des Niederlassungsstaats vollständig hergestellt worden, heißt es weiter. Lediglich für nationale Verkehre wurden Unternehmen, die ihren Sitz in einem der neuen EU-Mitgliedstaaten haben zunächst für unterschiedliche Zeiträume, maximal aber bis zu fünf Jahren, ausgeschlossen. Dies gelte allerdings nicht für die Länder Malta, Slowenien und Zypern. Dabei interessiert sich die Fraktion dafür, wie viele deutsche Güterkraftverkehrsunternehmen ihren Geschäftssitz nach Zypern, nach Estland, Lettland, Litauen, Polen, in die Slowakei, nach Tschechien oder Ungarn verlegt haben. Gefragt wird auch, wie viele so genannte Ausflaggungen es nicht nur für den Verkehr sondern auch für die Binnen- und Seeschifffahrt seit dem EU-Beitritt nach Malta und Zypern gibt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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