Berlin: (hib/MMÜ) Inwieweit die aktuellen Vorgänge im Kernkraftwerk Philippsburg 2 meldepflichtig "im Sinne der atomrechtlichen Störfallbeauftragten- und Meldeverordnungen" sind, erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/5302). Die Union bezieht sich dabei auf den in der Anlage aufgetretenen Störfall "Kühlmittelverlust". Zu klären sei, ob die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegenüber der Energie Baden-Württemberg bereits im August 2004 "die Rückhaltung von Kühlmittel in der Reaktorgrube" thematisiert hat. In diesem Zusammenhang interessiert die CDU/CSU-Fraktion, wann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit welche Informationen erhalten hat. Ferner sei darzulegen, ob der Leiter des Kernkraftwerkes im Nachhinein Falschaussagen getroffen hat und welche sicherheitstechnischen Erkenntnisse sich "für andere Druckwasserreaktoren in Deutschland" ergeben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf