Im Bundestag notiert: Fälligkeitsfristen bei der
Branntwein-, der Schaumwein- sowie der Kaffeesteuer
Finanzen/Kleine Anfrage - 26.04.2005
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
plant nach Angaben der FDP-Fraktion, die Fälligkeitsfristen
bei der Branntwein-, der Schaumwein- sowie der Kaffeesteuer von 70
auf 35 Tage zu verkürzen. Ein Referentenentwurf sei bereits an
die Betroffenen verteilt worden. In einer Kleinen Anfrage (
15/5391) möchte die Fraktion unter anderem
wissen, wie die Bundesregierung die Auswirkungen der
Verkürzung der Fälligkeitsfrist bei den Verbrauchssteuern
auf den deutschen Weinmarkt und die mittelständische
Wirtschaft beurteilt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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