Union: Kontenabruf auf das unbedingt notwendige Maß
begrenzen
Finanzen/Antrag - 27.04.2005
Berlin: (hib/MMÜ) Die
CDU/CSU-Fraktion macht sich für eine Überarbeitung des
Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit stark. In einem
Antrag (
15/5334) fordert sie von Bundesregierung, den
geplanten Kontenabruf durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht "auf das unbedingt notwendige
Maß" zu begrenzen. Zudem seien die Betroffenen über
derartige Vorgänge "zeitnah" zu unterrichten, um das
verfassungsrechtliche Grundrecht der "informationellen
Selbstbestimmung" nicht zu verletzen. Ebenso verlange die Union die
Korrektur handwerklicher Fehler. So müssten die noch nicht
vorhandenen technischen Voraussetzungen umgehend geschaffen werden
und eine Klärung erfolgen, "welche anderen Behörden"
überhaupt als abrufberechtigt gelten. Am sinnvollsten ist laut
CDU/CSU jedoch die Umsetzung einer umfassenden Steuerreform, um so
die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und zugleich die
Notwendigkeit von Kontenabrufen zu verringern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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