Berlin: (hib/MMÜ) Damit
ausländische Staatsangehörige, die ihre deutsche
Staatsbürgerschaft verloren und dies nicht bei den
Behörden gemeldet haben, nicht in die Wählerverzeichnisse
kommender Bundestags- und Europawahlen übernommen werden,
bedarf es einer Aktualisierung der Melderegister. Dies erklärt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
15/5419) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/5321). Vor der Landtagswahl in
Nordrhein-Westfalen sei eine entsprechende Befragung zur
Staatsangehörigkeit durchgeführt worden. Laut
Bundesregierung besteht keine Mitteilungspflicht beim Erwerb einer
anderen Staatsbürgerschaft, da diese nur "schwerlich zu
überwachen" wäre. Die deutschen Behörden seien von
der Information des Einbürgerungsstaates abhängig.
Zurzeit existierten jedoch nur mit 20 Staaten Abkommen über
den Datenaustausch. Angaben, inwieweit die Ergebnisse
zukünftiger Landtags- und Bundestagswahlen aufgrund dieses
Sachverhaltes erfolgreich angefochten werden können, lehnt die
Bundesregierung als "spekulative Einschätzungen" ab.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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