Berlin: (hib/MMÜ) In Zukunft
müssen auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 3,5 Tonnen von den Herstellern bzw. von den
Vertreibern zurückgenommen und einer umweltgerechten
Entsorgung zugeführt werden. Dies geht aus der durch die
Bundesregierung vorgelegten ersten Verordnung zur Änderung der
Altfahrzeug-Verordnung (
15/5541) hervor. Die bisherige
Gewichtsbegrenzung sei im Rahmen eines
Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission
angemahnt worden. Außerdem beschränke sich die
Rücknahmepflicht nicht nur auf in Deutschland zugelassene
Fahrzeuge, sondern erstrecke sich auf Zulassungen innerhalb der EU.
Demnach genüge zukünftig die Vorlage eines dem
Fahrzeugbrief vergleichbaren Zulassungsdokumentes, um die
Rücknahme zu veranlassen. Weiter heißt es in der
Verordnung, dass auch nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebrachte
Bauteile ohne besondere Zweckbestimmung für das Fahrzeug, wie
in etwa Armaturen, durch das Stoffverbot erfasst werden und "kein
Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom" enthalten
dürfen. Im Sinne einer umweltgerechten Fahrzeugentsorgung
müssten zudem die Hersteller den Demontagebetrieben die
entsprechenden Demontageinformationen ohne gesonderte Aufforderung
zur Verfügung. Die Kosten für die Auswirkungen der
Verordnungsänderung könnten durch die Hersteller auf die
Produktpreise umgelegt werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf