Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
die bislang steuerfreien Umsätze der öffentlichen
Spielbanken, die aus deren Betrieb hervorgehen, in die
Umsatzsteuerpflicht einbeziehen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (
15/5558) eingebracht, durch den das
Umsatzsteuergesetz geändert werden soll. Sie bezieht sich
dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Dieser
habe im Februar entschieden, dass eine Umsatzsteuerbefreiung von
Glücksspielen mit Geldeinsatz in öffentlichen Spielbanken
unzulässig ist, wenn gleichartige Umsätze außerhalb
dieser Spielbanken umsatzsteuerpflichtig sind. Der
umsatzsteuerliche Neutralitätsgrundsatz würde verletzt,
wenn zur Abgrenzung steuerbefreiter und steuerpflichtiger
Glücksspielumsätze an die Identität des
Veranstalters oder Betreibers der Spiele oder Geräte
angeknüpft werde, so der Gerichtshof. Von den erwarteten
Steuermehreinnahmen in diesem Jahr in Höhe von 12 Millionen
Euro würden 6 Millionen Euro auf den Bund, 5 Millionen Euro
auf die Länder und 1 Million Euro die Gemeinden entfallen.
Vorgesehen ist, dass das Gesetz am 1. Juli dieses Jahres in Kraft
tritt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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