Berlin: (hib/BOB) Ziel des von der
Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Aktionsplanes zur
zivilen Krisenprävention, Konfliktlösung und
Friedenskonsolidierung (
15/5438) ist es, die Möglichkeiten
auszubauen, die Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik
noch stärker für die zivile Krisenprävention zu
nutzen. Gleichzeitig solle Krisenprävention in
größerem Maße als bisher Eingang in die
Wirtschafts-, Finanz- und Umweltpolitik finden. Die Regierung
betont in diesem Zusammenhang, zivile Krisenprävention sei
eine langfristige Aufgabe. Der Aktionsplan sei dabei nur eine,
allerdings besonders wichtige Wegmarke. Als strategische
Ansatzpunkte des Aktionsplans würden die Herstellung
verlässlicher staatlicher Strukturen (Rechtsstaatlichkeit,
Demokratie, Menschenrechte und Sicherheit), aber auch die Schaffung
von friedenspotenzialen in der Zivilgesellschaft bei den Medien
sowie in Kultur und Bildung genannt. Ein weiterer Ansatzpunkt sei
die Sicherung der Lebenschancen der betroffenen Menschen durch
geeignete Maßnahmen auf den Gebieten Wirtschaft, Gesellschaft
und Umwelt. Die Regierung berücksichtige auch die besondere
Bedeutung der Vereinten Nationen (UN) als global agierende
Organisation. Dabei fordere sie unter anderem, die UN-Missionen zu
stärken, indem sie durch erweiterte Mandate mit zivilen
Komponenten erhielten. Die Einbeziehung von Krisenprävention
in die Tätigkeit aller Fonds, Programme und
Sonderorganisationen der UN müsse ebenfalls erfolgen.
Europäische Union sowie die OSZE und die NATO als regionalen
Akteuren für die zivile Konfliktbearbeitung seien ebenfalls zu
berücksichtigen. Der Aktionsplan soll Bewährtes
stärken und ergänzen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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