Berlin: (hib/WOL) Eine sachgerechte Handhabung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm fordert die FDP in einem Antrag ( 15/5590). Die Liberalen beziehen sich auf EU-Pläne für eine umfassende Bodenschutzstrategie, bei der die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung favorisiert wird. Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm müsse unter Berücksichtigung eines europaweiten Agrarhandels gesehen werden, heißt es weiter. Das Verbot einer landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm in Deutschland erscheine wenig plausibel, wenn gleichzeitig Agrarprodukte aus EU-Nachbarstaaten eingeführt werden können, die unter Verwendung von Klärschlamm angebaut werden. Eine weitere Wettbewerbsverzerrung im EU-Agrarsektor sei zudem aus Sicht der Verbraucher und Landwirte nicht wünschenswert.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das gegenwärtig praktizierte Verfahren der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm als grundsätzliche und nachhaltige Option beizubehalten und als Basis der Novellierung der Klärschlammverordnung in Deutschland zu berücksichtigen. Landwirtschaftlich verwerteter Klärschlamm solle frei von gefährlichen Schadstofffrachten sein und seine Verwertung umweltverträglich erfolgen. Die Bundesregierung müsse sich in Absprache mit den EU-Nachbarstaaten um eine abgestimmte Position bemühen, um Standortnachteile für Deutschland zu vermeiden. Des Weiteren sei darauf hinzuwirken, dass Klärschlamm nicht nur anhand von Schadstoffkonzentrationen, sondern auch unter Berücksichtigung der Düngewirkung beurteilt werde. Bei der Bewertung der Schwermetallfrachten sei zwischen essentiellen Nährstoffen und offensichtlichen Schadenstoffen zu unterscheiden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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