Berlin: (hib/BOB) Gesetzeslücken, die "in besonderer Weise zu steuerlichen Missbräuchen und Umgehungen einladen", sollen geschlossen werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/5605). Zu den Lücken gehöre beispielsweise ein neues Steuersparmodell, das sich "mit rascher Geschwindigkeit" verbreitet: Kapitalanleger beteiligten sich an einer gewerblichen Gesellschaft mit dem Ergebnis, dass sich das eingezahlte Kapital zur Betriebsausgabe wandelt und als Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann. Allein in einem Land könne bereits nach wenigen Monaten, in denen dieses Modell aktiv vertrieben worden sei, ein Verlustvolumen in Höhe von 600 Millionen Euro nachgewiesen werden. Daneben müsse man von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen. Weitere bekannte Steuersparmodelle, die mit dem Gesetz bekämpft werden sollen, seien "Sale an lease back"-Konstruktionen, mit denen einige Kommunen in Deutschland versuchen, sich selbst und externen Kapitalgebern einen finanziellen Vorteil zulasten des allgemeinen Steueraufkommens zu verschaffen. Genannt werden auch Internetauktionen, bei denen vermehrt Belege - wie etwa Tankquittungen - für Steuerklärungen versteigert werden.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, sie unterstütze ausdrücklich die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, bekannte Lücken zu schließen, die in besonderer Weise zu steuerlichen Missbräuchen und Umgehungen einladen. Sie stimme daher dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung weitgehend zu.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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