Berlin: (hib/JAD) Die Fortschreibung des nationalen Klimaschutzprogramms des Jahres 2000 wird derzeit in den Bundesministerien abgestimmt, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5549) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5499). Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar dieses Jahres sei eine neue Rechtslage entstanden, heißt es. Das Ziel, die Treibhausgasemissionen von 2008 bis 2012 um 21 Prozent gegenüber 1990/1995 zu senken, sei damit verbindlich geworden. Aufbauend auf dem fortgeschriebenen nationalen Klimaschutzprogramm will die Regierung nach eigenen Angaben den Handlungsbedarf für jene Sektoren ermitteln, die nicht am Emissionshandel teilnehmen. Ein Maßnahmenkatalog solle sicherstellen, das 21-Prozent-Klimaschutzziel zu erreichen. Kosteneffiziente Instrumente, die Anreize zur Minderung der Treibhausgasemissionen setzen, stünden weiterhin im Mittelpunkt der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung, heißt es.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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