Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung möchte Regelungen zu Düngemitteln und zum Saatgutverkehr dem aktuellen europäischen Recht anpassen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/5655) vorgelegt, auf dessen Grundlage die düngemittelrechtlichen Gemeinschaftsvorschriften unmittelbar gelten sollen und nicht mehr der Umsetzung in das nationale Recht bedürfen. Mit der Änderung des Düngemittelgesetzes und des Saatgutverkehrsgesetzes werde in Deutschland eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom Oktober 2003 wirksam. Weiter erklärt die Regierung, dass sich aus der Gesetzesnovelle keine materiellen Änderungen etwa zur Zulassung einzelner Düngemitteltypen ergäben. Ebenso wenig komme es zu inhaltlichen Veränderungen beim Saatgutverkehrsgesetz. Aufgenommen würden Vorschriften zur Sortenzulassung in Bezug auf die gentechnischrechtlichen Regelungen der EU. Auch enthält das Gesetz Vorschriften über das Inverkehrbringen von Saatgut für Sorten, deren Zulassung erloschen ist oder zurückgenommen wurde.
Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz der Bundesregierung auf seine Zustimmungspflicht. Die Regierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung mit dem Argument ab, die im neuen Düngemittelgesetz enthaltene Ermächtigung solle dem Bundesministerium lediglich ermöglichen, Verstöße gegen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts beim Düngemittelrecht als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können. Auf Grundlage dieser Ermächtigung könnten keine materiellen Vorschriften beim Düngemittelrecht erlassen, sondern nur bereits geltende Vorschriften mit der Androhung eines Bußgeldes durchgesetzt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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