Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz - VersorgNG, 15/5672) soll das Höchstruhegehalt weiter abgesenkt werden. Es soll demzufolge im Jahr 2010 noch 71 Prozent betragen. Die Änderungen sollen sämtliche Versorgungsempfänger erfassen. Unfallversorgung und Mindestversorgung bleiben davon unberührt. Vorgesehen ist unter anderem eine Begrenzung der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, deren Umfang im Hochschulausbildungsbereich einen Umfang von 855 Tagen abdecken soll. Damit werde ein annähernder finanzieller Gleichklang zwischen Renten und Versorgungsbelastungen hergestellt. Dieser belaste die Pensionen von Beamten umso stärker, je höher die der Berechnung zugrunde liegende Besoldungsgruppe ist, heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig enthält der Entwurf weitere Änderungen mit Anpassungen an die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung und an die Überarbeitungen zu den Regelungen des VersorgNG von 2001. Berücksichtigt werden sollen dabei Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis sowie die Einbeziehung von Renten aus der Alterssicherung der Landwirte bei Anrechnungsregelungen der Versorgung mit Übergangsrecht.
In der Begründung wird dargelegt, die Versorgungsberichte der Bundesregierung hätten gezeigt, wie tief die Versorgung und die gesetzliche Rentenversicherung von den Auswirkungen des demographischen Wandels in der Gesellschaft betroffen sind. Eine besondere Belastung habe sich außerdem durch die spezifische personelle Ausweitung des öffentlichen Dienstes seit den 70-er Jahren ergeben. Als Folge dieser Entwicklung würden die Versorgungsausgaben in den kommenden Jahrzehnten weiter ansteigen und einen wachsenden Teil der gesamtwirtschaftlichen Leistungen sowie der Steuereinnahmen in Anspruch nehmen. Mit den nun vorgestellten Maßnahmen würden die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden nochmals erheblich gesenkt werden können - zusätzlich zu den Einsparungen, die sich aus der Versorgungsreform seit Anfang 1990 ergeben hätten. Durch die Einzelmaßnahmen könnten die Einsparungen der öffentlichen Haushalte von rund 58 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 365,3 Millionen Euro im Jahr 2010 ansteigen und damit insgesamt bis 2010 rund 1,3 Milliarden Euro betragen, heißt es. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf heute an den Innenausschuss überwiesen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf