Berlin: (hib/BES) Eine Neujustierung des Lastenausgleichs in der gesetzlichen Unfallversicherung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 15/5669) vor. Der anhaltende Wegfall von Arbeitsplätzen, insbesondere in der Bauwirtschaft, habe auch einen Rückgang der Lohnsummen zur Folge, heißt es zur Begründung. Dem stünden im Wesentlichen unverändert hohe Rentenaltlasten aus früheren Versicherungsfällen gegenüber. Dadurch habe sich bei einzelnen Berufsgenossenschaften und Gewerbezweigen die negative finanzielle Tendenz fortgesetzt. So seien die Unternehmen der Bauwirtschaft von deutlich überdurchschnittlichen Beitragsbelastungen betroffen. Der Gesetzentwurf sieht folgende Schritte vor, um dieses Ungleichgewicht auszuräumen: Für gewerbliche Berufsgenossenschaften mit hohen Rentenlasten soll ein neuer, abgesenkter Grenzwert für die Ausgleichsberechtigung eingeführt werden. Diese Ausgleichsberechtigung setze allerdings voraus, dass die Berufsgenossenschaft auch einen internen Solidarausgleich zwischen hoch und niedrig belasteten Gewerbezweigen schafft. Dessen Volumen müsse eine gewisse gesetzlich festgelegte Mindestgröße erreichen und dürfe das Volumen der externen Ausgleichsmittel nicht unterschreiten. Außerdem sollen Berufsgenossenschaften künftig bestimmte Rentenlasten nach einem einheitlichen Maßstab auf ihre Mitgliedsunternehmen umlegen. Auch soll der Zusammenschluss von gewerblichen Berufsgenossenschaften erleichtert. Die Änderungen des Lastenausgleichsverfahrens seien für die Wirtschaft insgesamt kostenneutral, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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