Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Änderung der Biomasseverordnung ( 15/5666) vorgelegt. Sie erklärt, sie berücksichtige eine veränderte Rechtslage zur Anerkennung als Biomasse unter Bezug auf das Tierkörperbeseitigungsgesetz. Da dies inzwischen außer Kraft gesetzt worden sei, erfolge die Beurteilung von Biomasseeigenschaften tierischer Nebenprodukte künftig mit Bezug auf die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Nr. 1774/2002). Inhaltliche Änderungen sind laut Regierung damit nicht verbunden. Zusätzliche Kosten für Bund, Länder oder Verbraucher werden nicht erwartet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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