Berlin: (hib/BOB) Im Jahr 2004 sind
insgesamt elf Wohnungen in sechs Bundesländern sowie in der
Zuständigkeit des Generalbundesanwalts akustisch
überwacht worden. Dies geht aus einem Bericht der
Bundesregierung hervor (
15/5971). Der Trend ist damit stark
rückläufig. Der Unterrichtung zufolge dauerte der
längste Überwachungszeitraum 315 Tage an und lag in der
Zuständigkeit des Landes Rheinland-Pfalz (Straftaten nach dem
Ausländer- sowie dem Asylverfahrensgesetz). 61 Tage lang wurde
eine Wohnung wegen Bildung terroristischer oder krimineller
Vereinigungen im Zuständigkeitsbereich des
Generalbundesanwalts überwacht. Auch in Bayern wurde eine
Wohnung 51 Tagen abgehört. Der längste
Überwachungszeitraum in Nordrhein-Westfalen dauerte 46 Tage.
Anlass zur Anordnung einer Überwachung waren in drei
Fällen Ermittlungen wegen des Mordes oder Totschlags, in
jeweils zwei Fällen Verfahren nach dem Ausländer- oder
dem Asylverfahrensgesetz, nach dem Betäubungsmittelgesetz und
wegen Bestechlichkeit oder Bestechung. In jeweils einem Fall kam es
zur akustischen Wohnraumüberwachung wegen Straftaten nach dem
Waffengesetz, Außenwirtschaftsgesetz sowie dem
Kriegswaffenkontrollgesetz und nach der Bildung terroristischer
oder krimineller Vereinigungen. Relevanz für das gerichtliche
Verfahren hatte die Überwachung in sechs Fällen. Die
Gesamtkosten der Wohnraumüberwachungen betrugen laut
Aufstellung fast 211.000 Euro. In einem Fall sind die Kosten laut
Mitteilung der Polizei nicht abgrenzbar. Im Fall des
Generalbundesanwalts sind die Kosten derzeit noch nicht
bezifferbar. Die Anzahl der von der Überwachung betroffenen
Personen wird mit insgesamt 51 beziffert, die Zahl dabei
abgehörter Nichtbeschuldigter mit fünf Personen
angegeben. In drei Fällen seien Betroffene nicht
benachrichtigt worden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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