Berlin: (hib/VOM) Das
Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesinnenministeriums
eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2005
von bis zu 42,85 Millionen Euro genehmigt. Davon sind 6,61
Millionen Euro bereits ausgegeben worden, wie es in einer
Unterrichtung durch die Bundesregierung (
15/6006) heißt. Die zusätzlichen
Mittel werden den Angaben zufolge benötigt, um die Fluggast-
und Reisegepäckkontrollen auf Flughäfen zu finanzieren.
Sie seien wegen gestiegener Fluggastzahlen und einer intensiveren
Kontrolldichte nicht vorhersehbar gewesen, heißt es
weiter.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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