Berlin: (hib/VOM) Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass es auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung einer überplanmäßigen Ausgabe im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von bis zu 10.000 Euro zugestimmt hat. Wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 15/6013) hervorgeht, beruht die Mehrausgabe auf einem Anstieg des Bestattungsgeldes, das aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes und des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland gezahlt werden muss. Die Bundesregierung spricht von einer "unerwartet hohen Inanspruchnahme" des Bestattungsgeldes.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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