Vorläufig keine bundesweite Stallpflicht für
Geflügel geplant
Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft -
17.10.2005
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung
plant gegenwärtig keine bundesweite Stallpflicht für
Geflügel als Reaktion auf zwei bestätigte Fälle von
Vogelgrippe in der Türkei und Rumänien. Ein
Regierungsvertreter unterstrich dazu in einer gemeinsamen
Sondersitzung von Verbraucherschutz- und Gesundheitsausschuss am
Montagmittag, dass ein entsprechendes Aufstallungsgebot keine
"ideologische Frage" sei, sondern sich die Regierung dabei an der
Risikobewertung der Experten orientiere. Sie begrüßte in
diesem Zusammenhang die Ankündigung der Europäischen
Union, Risikogebiete für Vogelgrippe europaweit auszuweisen,
die sich an den Gebieten von Zugvögeln, an deren
Rastplätzen sowie an Gebieten mit einem erhöhten Bestand
an Hausgeflügel orientieren. Aus Regierungssicht geht es
hierzulande um eine abgestimmte Reaktion auf die in der Türkei
und Rumänien bestätigten Fälle des gefährlichen
Virustyps H5N1, die "differenziertere und aufwändigere
Maßnahmen" erforderten. Dazu zählten etwa
verschärfte Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen,
Häfen und Kontrollen in Reisebussen. So hätten bereits
Stichprobenkontrollen des Waren- und Reiseverkehrs durch die
Bundesländer ergeben, dass zurzeit auf illegalem Wege
Lebensmittel, Geflügel oder lebende Tieren in großer
Zahl von Asien nach Deutschland importiert würden. Die
Ablehnung einer bundesweiten Stallpflicht für Geflügel
begründete der Regierungsvertreter damit, dass auch bei dem
vor zwei Jahren aufgetretenen Fall von Vogelpest in Belgien und
einem Fund in einem deutschen Geflügelbetrieb in Viersen nicht
mit einem länderübergreifenden, sondern nur mit einem
regionalen Aufstallungsgebot reagiert worden war. Dies habe
ausgereicht, die Geflügelpest einzudämmen. Als
ungeklärt gilt gegenwärtig noch die Art und Weise der
Ausbreitung des für die Menschen gefährlichen Virus H5N1,
das 2003 erstmals in Südostasien aufgetreten war. Nach den
Worten von Professor Thomas Mettenleiter vom
Friedrich-Löffler-Institut besteht im illegalen Import die
größte Gefahr für seine Ausbreitung hierzulande.
Als weniger wahrscheinlich gelten nach gegenwärtigem
Wissensstand die Flugrouten von Zugvögeln aus dem
südlichen Schwarzmeerraum für Deutschland. Mit Blick auf
die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung hierzulande
erklärte der ebenfalls vor die Ausschüsse geladene
Sachverständige Professor Reinhard Kurth vom
Robert-Koch-Institut: "Wir tun uns bei der Umsetzung gewisser
Pflichten auf Länder- und kommunaler Ebene schon sehr schwer."
An die künftige Bundesregierung gewandt formulierte er die
Bitte bei Wiedereinsetzen der Föderalismus-Kommission dem Bund
mehr Verantwortung bei Dingen zu übertragen, die im
Zusammenhang mit der Vogelgrippe für die nationale Ebene von
Bedeutung sind. Im Hinblick auf die gängigen Impfstoffe, die
die Bevölkerung gegen das hochpathogene Virus schützen
könnten, lehnte der Experte eine individuelle Bevorratung von
Präparaten ab. Professor Johannes Löwer, Präsident
des Paul-Ehrlich-Instituts, beschrieb die Strategie seines
Instituts damit, eine Versorgung mit Impfstoffen sicherzustellen,
damit die Bevölkerung innerhalb von sechs Wochen
"durchgeimpft" werden könne. Er schätzte die Kosten
für eine Mehrfachimpfung der Bevölkerung auf rund 1,6
Milliarden Euro, lege man den aktuellen Preis dafür
zugrunde.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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