Berlin: (hib/CSP) An den Grenzen der Bundesrepublik hat es im Jahr 2004 nur einen Todesfall gegeben. Zu den Opfern an den EU-Grenzen liegen der Bundesregierung dagegen keine Angaben vor, heißt es in ihrer Antwort ( 16/22) auf eine Kleine Anfrage ( 16/9) der Fraktion DIE LINKE. Den Angaben zufolge hat es bei unerlaubten Grenzübertritten elf Verletzte gegeben, davon zwei durch unmittelbaren Zwang der Bundespolizei. Außerdem seien zwölf ausländische Staatsangehörige bei unerlaubten Einreisen erschöpft oder mit Mangelerscheinungen aufgefunden worden. Dabei habe es sich um sieben Menschen türkischer und fünf chinesischer Herkunft gehandelt, die in Rostock sowie in Crailsheim aufgefunden wurden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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