Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
die Strafen bei Verstößen gegen Embargos differenzierter
gestalten und an die Bedürfnisse der Justiz anpassen. Dazu hat
sie einen Entwurf zur Änderung des
Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung (
16/33) vorgelegt. Zur Begründung
heißt es, Justizvertreter hätten die generelle
Einstufung von Verstößen gegen Embargos des
UNO-Sicherheitsrates als Verbrechen als "unangemessen hoch"
angesehen. Auch sei es unbefriedigend, dass von der EU
verhängte Embargos lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt
werden können. Der Regierungsentwurf sieht für
Embargoverstöße eine Strafandrohung von sechs Monaten
bis zu fünf Jahren vor. Die Abschreckung vermindere sich, weil
schwere Verstöße nach wie vor als Verbrechen geahndet
werden könnten. Auch Verstöße gegen reine
EU-Sanktionen könnten künftig als Straftat eingestuft
werden. Die Regierung stellt fest, dass das deutsche
Ausfuhrstrafrecht damit auch im internationalen Vergleich eines der
strengsten der Welt bleibe.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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