Berlin: (hib/BOB) Eine Verfahrensreform
soll den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von
"offensichtlich unzulässigen Beschwerden" entlasten und ihm
die Möglichkeit geben, sich zukünftig auf die Fälle
zu konzentrieren, die wichtige Problem im Bereich der
Menschenrechte aufwerfen. Dazu hat der Europarat einen Beschluss
getroffen, der nun als völkerrechtlicher Vertrag der
Ratifikation durch den Bundestag bedarf. Zu dem Thema hat die
Regierung einen Gesetzentwurf (
16/42) eingebracht. Sie argumentiert, durch die
ständig steigende Anzahl von Individualbeschwerden sei der
Gerichtshof überlastet. Die Verfahrensreform sei dazu gedacht,
für Entlastung zu sorgen und damit dessen langfristige
Funktionsfähigkeit zu sichern. Die Reform soll dem Gerichtshof
ermöglichen, zukünftig weniger Zeit für
"offensichtlich unzulässige Beschwerden" aufzuwenden. Das
Gleiche gelte für Beschwerden, die Rechtsfragen betreffen, die
bereits Gegenstand einer "gefestigten Rechtssprechung" sind. Auch
die Einführung einer neuen Zulässigkeitsvoraussetzung
solle dazu dienen, den Gerichtshof zu entlasten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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