71 Verfahren wegen Bildung terroristischer oder krimineller
Vereinigungen
Recht/Antwort - 09.11.2005
Berlin: (hib/BOB) Im vergangenen Jahr
wurden 71 Verfahren gegen 56 Beschuldigte wegen der Bildung
terroristischer oder krimineller Vereinigungen mit Ausnahme
rechtsextremistisch motivierter Taten begangen. Im Jahr zuvor waren
es noch 78 Taten mit 154 Beschuldigten gewesen. Dies geht aus der
Antwort der Bundesregierung (
16/49) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. (
16/10) hervor. 19 Verfahren wurden im Vorjahr
eingestellt; im Jahr 2003 waren es 36 gewesen. Die Regierung weist
ergänzend darauf hin, dass die von der Fraktion angeforderten
Zahlen nicht beim Generalbundesanwalt abgefragt werden konnten,
weil der dazu benötigte Aufwand angesichts der seit den
Terroranschlägen von 11. September 2001 stark gewachsenen
Arbeitsbelastung in einem überschaubaren Zeitraum nicht zu
leisten gewesen sei.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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