Berlin: (hib/BOB) Das auf vertragliche
Schuldverhältnisse anzuwendende Recht soll in der gesamten
Europäischen Union (EU) gelten. Dies ist Ziel eines
Übereinkommens, das am 14. April dieses Jahres zwischen den
bisherigen Vertragsstaaten und den zehn Beitrittsländern zur
EU geschlossen wurde. Zur Umsetzung des Übereinkommens hat die
Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf (
16/41) vorgelegt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf