Im Bundestag notiert: Änderung des
Seeaufgabengesetzes
Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf -
09.11.2005
Berlin: (hib/MIK) Mit dem Entwurf eines
ersten Gesetzes zur Änderung des Seeaufgabengesetzes (
16/35) will die Bundesregierung die rechtlichen
Voraussetzungen dafür schaffen, dass Bedienstete sowohl der
national zuständigen Behörde als auch der EU-Kommission
die notwendigen Inspektionen auf Seeschiffen vornehmen können.
Zugleich soll eine Rechtsgrundlage für künftige, auf
weiteren internationalen Verpflichtungen beruhende Betretungsrechte
geschaffen werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf