Berlin: (hib/SAS) Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit sowie die Kooperation in strafrechtlichen Angelegenheiten zwischen Deutschland und den Niederlanden soll auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Die beiden EU-Staaten haben am 2. März 2005 einen Vertrag unterzeichnet, der dies unter Berücksichtigung entsprechender europäischer Übereinkommen regelt. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf ( 16/57) zur Ratifizierung des Vertragswerkes vorgelegt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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