Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung kann eigenen Angaben zufolge keine Auskunft über das noch laufende Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten S. geben, dessen Privaträume sowie die Redaktionsräume des Magazins "Cicero" nach Veröffentlichung über die Finanzierung islamistischer Terroristen, ihre Kommunikationswege und mögliche Anschlagsziele in Westeuropa und Deutschland aufgrund eines richterlichen Beschlusses durchsucht worden waren. Auskünfte dürfte nur die Staatsanwaltschaft geben, heißt es in der Antwort ( 16/64) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/18). Auch sei das Bundesinnenministerium durch das Bundeskriminalamt über einzelne Ermittlungsmaßnahmen unterrichtet worden, eine direkte Unterrichtung durch die Justizbehörden habe nicht stattgefunden. Die Ermächtigung zur Strafverfolgung sei durch die zuständige Fachabteilung ergangen, Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sei im Nachgang informiert worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf