Berlin: (hib/VOM) Alle fünf
Fraktionen im Bundestag schlagen in einem gemeinsamen Antrag (
16/76) vor, in der neuen Wahlperiode 22
ständige Ausschüsse einzusetzen. Größter
Ausschuss soll der Haushaltsausschuss mit 41 Mitgliedern (bisher 44
Mitglieder) sein. Es folgen mit jeweils 36 Mitgliedern der
Auswärtige Ausschuss (bisher 37), der Innenausschuss (bisher
37), der Finanzausschuss (bisher 35), der Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie (bisher Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit mit 42 Mitgliedern), der neu zu bildende Ausschuss
für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (bisher Ausschuss für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen mit 40 Mitgliedern). 33 Abgeordnete - wie bisher
auch - sollen dem Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union angehören. Jeweils 31 Mitglieder
zählen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (bisher Ausschuss für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft mit 30 Mitgliedern), der
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bisher
30), der Ausschuss für Gesundheit (bisher Ausschuss für
Gesundheit und Soziale Sicherung mit 40 Mitgliedern), der Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (bisher 33) und
der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (bisher ebenfalls 33). Der
Verteidigungsausschuss soll mit 30 Abgeordneten (wie bisher)
besetzt werden. 27 Mitglieder sollen dem Rechtsausschuss
angehören (bisher 33). Unverändert bleibt die Zahl der
Mitglieder des Petitionsausschusses mit 25. Zu den kleineren
Gremien zählen der Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung mit 22 Mitgliedern (bisher 23), der
Ausschuss für Kultur und Medien mit 20 Mitgliedern (bisher 17)
und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
mit 16 Mitgliedern (bisher 17). Jeweils 13 Abgeordnete (bisher
jeweils 15) gehören dem Ausschuss für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung, dem Sportausschuss sowie
dem Ausschuss für Tourismus an. Die Fraktionen wollen zudem
festlegen, dass das Zutrittsrecht zum Auswärtigen Ausschuss,
zum Verteidigungsausschuss sowie zum Innenausschuss in
Angelegenheiten der inneren Sicherheit auf die ordentlichen
Mitgliedern und deren namentlich benannte Stellvertreter
beschränkt bleibt. In einem weiteren Antrag von CDU/CSU, SPD,
FDP, DIE LINKE. und Bündnis 90/Die Grünen (
16/75) geht es um die Bestimmung des Verfahrens
für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen. Danach
soll die Zahl der auf die Fraktionen entfallenen Sitze im
Ältestenrat und in den Ausschüssen des Bundestages sowie
die Regelung der Vorsitze in den Ausschüssen nach dem
Verfahren der mathematischen Proportion
(Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren) berechnet werden, soweit
nicht Abweichendes vereinbart wird. Das Gleiche soll für die
Besetzung von anderen Gremien gelten, sofern keine andere
gesetzliche Bestimmung vorgesehen ist. Sollte dieses Verfahren
nicht dazu führen, dass es die parlamentarische Mehrheit
wiedergibt, soll für die Berechnung das Verfahren nach d'Hondt
angewendet werden. Beide Anträge stehen in der heutigen
Sitzung des Bundestages zur Abstimmung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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