Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
sich über die Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien durch Unternehmen, Haushalte und
Einzelpersonen ein Bild verschaffen. Zu diesem Zweck hat sie einen
Gesetzentwurf über die Statistik zur Informationsgesellschaft
(
16/40) vorgelegt. Hintergrund ist eine
EU-Verordnung, welche die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, solche
Statistiken ab 2006 jährlich für zunächst fünf
Jahre zu erstellen. Da die Verordnung lediglich einen Rahmen
für diese Statistiken festlegt, bleibt es den Einzelstaaten
überlassen, wie sie diese Daten beschaffen, die an das
Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat)
übermittelt werden müssen. Die jährlichen
Gesamtkosten betragen nach Angaben der Regierung beim Statistischen
Bundesamt für die Erhebungen bei den Unternehmen
voraussichtlich mehr als 121.000 Euro, für die Erhebungen bei
den Haushalten fast 162.000 Euro. Die jährlichen Kosten
für die statistischen Ämter der Länder gibt die
Regierung für den Unternehmensbereich mit etwa 139.000 Euro
und für die Haushaltserhebungen mit 737.000 Euro an. Der
Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf darauf
hingewiesen, dass aus seiner Sicht amtliche Statistiken in der
vorgesehenen Form nicht erforderlich sind. Branchenverbände
würden seit Jahren statistisches Material über die
Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien durch die
Wirtschaft sowie durch Privatpersonen veröffentlichen. Diese
Daten reichten für die Wirtschaftspolitik völlig aus.
Trotz der Freiwilligkeit der angeordneten Erhebungen seien für
die Unternehmen zusätzliche Bürokratiekosten verbunden.
Dies stehe den Bemühungen zum Bürokratieabbau und zur
Entlastung der Wirtschaft "diametral entgegen", so die
Länderkammer. Sie weist ferner auf die Kosten in Höhe von
5,8 Millionen Euro hin, die den Statistischen Ämtern in den
fünf Jahren ab 2006 entstehen würden. Die Bundesregierung
solle daher in Brüssel vorschlagen, die zugrunde liegenden
EU-Verordnungen in die Reihe derjenigen Rechtsakte aufzunehmen, die
"vereinfachungsbedürftig" sind. Zumindest sollten die
Verordnungen so gefasst werden, dass die genannten Belastungen
vermieden werden. In ihrer Gegenäußerung dazu
schließt sich die Regierung der Auffassung des Bundesrates
an, die EU-Verordnung in die Vorschläge zur Vereinfachung des
EU-Rechts aufzunehmen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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