Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD haben
sich vorgenommen, so genannte Steuerstundungsmodelle durch eine
Beschränkung der Verlustverrechnung drastisch
einzuschränken. Zukünftig sollen Verluste nur noch mit
späteren positiven Einkünften aus derselben
Einkunftsquelle verrechnet werden können, heißt es in
ihrem Gesetzentwurf (
16/107). Im kommenden Jahr soll es dadurch zu
Steuermehreinnahmen von 550 Millionen Euro kommen. Betroffen seien
vor allem Verluste aus Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, New
Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und
Videogame-Fonds, nicht aber so genannte Private Equity und Venture
Capital Fonds, da diese ihren Anlegern keine Verluste zuwiesen.
Neben Verlusten aus gewerblichen Steuerstundungsmodellen
würden auch Verluste aus selbstständiger Arbeit, aus
stillen Gesellschaften, aus Vermietung und Verpachtung (vor allem
geschlossene Immobilienfonds) und sonstigen Einkünften (so
genannte Renten- und Lebensversicherungsmodelle gegen
fremdfinanzierten Einmalbetrag) erfasst. Zweck des Entwurfs ist es
nach Angaben der Fraktionen, Gestaltungen mit dem Ziel der
Steuerumgehung zu vermeiden und die Gleichheit der Besteuerung zu
gewährleisten. Die Förderung "volkswirtschaftlich
fragwürdiger Steuersparmodelle" werde durch die
Beschränkung der Verlustverrechnung beendet. Diese seien vor
allem von Steuerpflichtigen mit höheren Einkünften
genutzt worden, um ihre Steuerlast zu senken.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf