Berlin: (hib/SAS) Lehnen bestimmte Personengruppen wie etwa Bedienstete, Journalisten und Betreuer im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern ab, kann der Veranstalter diesen Personen die Akkreditierung verweigern. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/138) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/71) hervor. Betroffen seien von dem Verfahren all die Personen, die ohne Ticket Zugang in den um die Stadien gefassten äußeren Sicherheitsring benötigen. Weiter heißt es in der Antwort, welcher Personenkreis geprüft werde, lege der Ausrichter, das Organisationskomitee FIFA WM 2006, im Benehmen mit den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder fest. Das Ablehnen einer Akkreditierung bedeute jedoch kein WM-Stadionverbot. Die Bundesregierung unterstreicht, das an dem Verfahren erstmals beteiligte Bundesamt für Verfassungsschutz gebe bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen lediglich ein empfehlendes Votum ab, das beim Bundeskriminalamt (BKA) in ein "sicherheitsbehördliches Gesamtvotum" aller beteiligten Überprüfungsstellen einfließe. Bislang habe sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei internationalen Sportveranstaltungen beteiligt. Das Gesamtvotum übermittele das BKA dem Organisationskomitee Deutschland der FIFA WM 2006 als "sicherheitsbehördliche Empfehlung". Die Entscheidung über die Akkreditierung bestimmter Personen treffe allein das Organisationskomitee FIFA WM 2006.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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