Berlin: (hib/BOB) Ob eine weitere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr über den Bereich der Naturkatastrophe und eines besonders schweren Unglückes hinaus geboten ist - etwa bei terroristischen Anschlägen - wird erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz geprüft. Darauf haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien verständigt, teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/143) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/73) mit. Nach dem Luftsicherheitsgesetz darf die Bundeswehr auf Befehl des Verteidigungsministers ein gekidnapptes Verkehrsflugzeug abschießen, wenn es anders nicht zu vermeiden ist, dass ein schlimmeres Unglück droht. Die Regierung teilt weiter mit, dass eine gemeinsame Ausbildung zur Abwehr terroristischer Gefahren im Inland nicht stattfindet. Ein Einsatz von Polizei und Bundeswehr zur Terrorismusbekämpfung setze auf jeden Fall eine Verfassungsänderung voraus.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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