Berlin: (hib/VOM) Der Bund will sich aus
der Finanzierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung
für Bezieher von Arbeitslosengeld II zurückziehen.
Bislang war für das Jahr 2005 eine Beteiligung in Höhe
von 29,1 Prozent vorgesehen, wobei die kommunalen Träger den
verbleibenden Teil aufbringen. Mit ihrem jetzt vorgelegten Entwurf
eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (
16/162) will die Regierung den Bundesanteil
aufgrund einer Überprüfung zum Stichtag 1. Oktober dieses
Jahres rückwirkend ab 1. Januar 2005 streichen. Dadurch werde
gewährleistet, dass die Kommunen die ihnen im Zusammenhang mit
der Hartz-IV-Reform versprochene Entlastung von jährlich 2,5
Milliarden Euro erhalten. Andererseits werde sichergestellt, dass
der Bund nicht durch einen darüber hinausgehenden Anteil
belastet wird. Für den Bund führe die Streichung in
diesem Jahr zu einer finanziellen Entlastung von mindestens 3,2
Milliarden Euro, heißt es in dem Entwurf. Auch im kommenden
Jahr will sich der Bund an diesen Kosten nicht beteiligen. Dadurch
würden einerseits die Kommunen um die versprochenen 2,5
Milliarden Euro entlastet, während gleichzeitig der Bund nicht
belastet werde, so die Regierung. Wie es weiter heißt, sind
die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und
Kreise Träger des Arbeitslosengeldes II. Die kommunalen
Träger müssen unter anderem die Kosten für
Unterkunft und Heizung der Betroffenen aufbringen. Zum 1. Oktober
dieses Jahres seien die Rechengrundlagen für die Festlegung
des Bundesanteils überprüft worden, teilt die Regierung
mit. Dabei habe sich gezeigt, dass die kommunalen Träger
deutlich geringere Kosten für diese Leistungen hatten, als es
der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Jahr 2004
bei der Beratung des kommunalen Optionsgesetzes angenommen hatte.
Dieses Gesetz regelt die Beteiligung der kommunalen Träger an
der Umsetzung der Hartz-IV-Reform. Darüber hinaus habe sich
vor allem eine höhere Sozialhilfeentlastung der Kommunen sowie
eine stärkere Entlastung der Länder beim Wohngeld
ergeben. Aufgrund der bisher geringer als erwartet eingetroffenen
Belastungen der Kommunen werde deren Gesamtentlastung von 2,5
Milliarden Euro bereits erreicht, ohne dass der Bund sich an den
Leistungen für Unterkunft und Verpflegung beteiligen
müsste. Die nächste Überprüfung des
Bundesanteils soll zum 1. Oktober 2006 stattfinden, heißt es
weiter.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf