Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung liegen "keine eigenen Erkenntnisse" zu der Frage vor, ob es zum Einsatz von weißer Phosphormunition im Irak gekommen ist. Das antwortet die Regierung ( 16/156) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/79). Diese hatte auf einen Medienbericht verwiesen, dem zufolge US-Besatzungsstreitkräfte bei der Bekämpfung des irakischen Widerstandes in der Stadt Falluja chemische Waffen gegen Aufständische und Zivilisten eingesetzt hatten. Im Hinblick auf ein Protokoll des UN-Waffenübereinkommens vom Oktober 1980, das in einem Protokoll spezielle Bestimmungen über Brandwaffen enthält, konzentrieren sich die Bemühungen der Bundesregierung derzeit darauf, noch nicht beigetretene Staaten zur Zeichnung bzw. Ratifizierung zu ermuntern. Ziel des Protokolls ist es laut Regierungsantwort unter anderem, dass Brandwaffen nicht gegen Zivilisten eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz gegen ein militärisches Ziel sei unter anderem verboten, wenn sich dieses inmitten einer Ansammlung von Zivilpersonen befindet und der Angriff aus der Luft erfolgt. Im übrigen gelte der völkergewohntheitsrechtlich anerkannte Grundsatz, dass der Einsatz von Waffen, Geschossen und Stoffen verboten sei, die geeignet seien, unnötige Leiden hervorzurufen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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