Berlin: (hib/SAS) Die Fraktionen von
CDU/CSU und SPD möchten die Arzneimittelversorgung besser an
dem tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf der
Patienten ausrichten und medizinisch nicht notwendige
Ausgabensteigerungen vermeiden. Sie haben einen Gesetzentwurf (
16/194) vorgelegt, der die
Herstellerabgabepreise für alle Arzneimittel für die
Dauer von zwei Jahren "einfriert", um so Preiserhöhungen
auszuschließen. Ebenfalls ausschließen möchten sie
die Gewährung von Zuwendungen insbesondere von Naturalrabatten
an Apotheken. Die dadurch frei werdenden Rationalisierungsreserven
würden durch eine Senkung der Herstellerabgabepreise bei
generikafähigen Arzneimitteln von zehn Prozent zugunsten der
gesetzlichen Krankenversicherung erschlossen. Dies entspreche einem
Abschlag von fünf Prozent des Apothekenabgabepreises
einschließlich der Mehrwertsteuer. Die Koalitionsfraktionen
begründen ihre Initiative damit, dass die Arzneimittelausgaben
der gesetzlichen Krankenversicherung im Gesamtjahr 2005 um
voraussichtlich 16 Prozent steigen, das seien 3,5 Milliarden Euro.
Allein die Rückführung des Herstellerabschlags von 16 auf
sechs Prozent verursache eine Milliarde Euro. Für die
Fraktionen gibt es keinen Beleg dafür, dass der danach
verbleibende Ausgabenanstieg notwendig ist, um den medizinischen
Versorgungsbedarf der Versicherten zu gewährleisten. Der
Kostenanstieg verstoße somit nicht nur gegen das
Wirtschaftlichkeitsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung,
sondern auch gegen den Grundsatz der Beitragssatzstabilität.
Da der Ausgabenanstieg etwa doppelt so hoch sei wie der von der
Selbstverwaltung für das Jahr 2005 vereinbarte Zuwachs,
verstoße er auch gegen die Arzneimittelvereinbarungen
für das Jahr 2005.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf